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16. Juli 2015
AVAD: „Wir versuchen die schwarzen Schafe frühzeitig zu identifizieren“

AVAD: „Wir versuchen die schwarzen Schafe frühzeitig zu identifizieren“

Die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) hat seit ihrer Gründung im Jahr 1948 immer mal wieder für mehr oder weniger heftige Diskussionen gesorgt. Und auch Gerichte haben sich schon mit den AVAD-Meldungen beschäftigt. AssCompact hat Stefan Schwarz, Geschäftsführer des AVAD e.V., zu aktuelle Zahlen und zur Zukunft der Einrichtung befragt.

Wie haben sich die AVAD-Meldungen in den letzten Jahren entwickelt. Was ist der aktuelle Stand?

Wie man auch an den Zahlen des Vermittlerregisters feststellen kann, sinkt die Gesamtzahl der Vermittler. Das merken auch wir. Unsere Zahlen sind ebenfalls rückläufig. In 2014 wurden 191.264 Anfragen an uns gestellt. 69.171 mal wurde uns eine neue Zusammenarbeit gemeldet.

Wie viele Auskünfte wurden an Sie gemeldet und wie viele Selbstauskünfte von der AVAD erteilt?

Die Auskunft ist die Meldung einer Gesellschaft über die Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaft und Vermittler. Im Jahr 2014 erhielten wir 68.590 Auskünfte. Kostenlose Selbstauskunft haben wir in 2.187 Fällen erteilt.

Wie haben sich die Beschwerden und Streitigkeiten zahlenmäßig in den letzten Jahren entwickelt und wie hoch ist die Erfolgsquote?

Beschwerden und Streitigkeiten sind in den letzten Jahren rückläufig. 2014 wurden 387 Einsprüche eingelegt – gegenüber 423 im Vorjahr. Damit liegt die Beschwerdequote etwas über 0,5%. Eine Erfolgsquote lässt sich nicht beziffern, da es meistens keine Ja-/Nein- Lösung gibt, sondern oft eine den beiden Seiten Rechnung tragende Lösung gefunden werden kann.

Die Rechtsprechung hatte bereits vor ein paar Jahren festgelegt, dass Versicherer keine unpräzisen Verdachtsmeldungen tätigen dürfen. Halten sich die Versicherer daran?

Unpräzise Verdachtsmeldungen waren noch nie richtig. Ein Mindestbestand an Beweisen sollte schon immer vorliegen. Daran halten sich die Gesellschaften grundsätzlich, was aber vereinzelte Fehler nicht ausschließt. Nicht selten wird die Auskunft aber auch zugunsten des Vermittlers zurückhaltender formuliert als unbedingt nötig.

Die Einholung von AVAD-Einkünften ist gemäß des BaFin-Rundschreibens 10/2014 (VA) vom 23.12.2014 erforderlich. Warum hat der Gesetzgeber einen privatrechtlichen Verein derart aufgewertet und hier nicht das Vermittlerregister ausgeweitet?

Das müssten Sie die BaFin fragen. Ich kann schlecht deren Entscheidung erläutern. Allerdings sehe ich keine Aufwertung, da das AVAD-Verfahren ja auch in den bisherigen Rundschreiben erwähnt wurde. Und warum sollte eine privatrechtliche Selbsthilfereinrichtung, die von allen wesentlichen Verbänden der Branche getragen wird, nicht geeignet sein? Das Vermittlerregister bzw. die IHKs haben eine andere Aufgabe: Sie entscheiden über die Zulassung und nehmen damit hoheitliche Aufgaben wahr. Wir entscheiden nichts, wir informieren.

Immer wieder mal wird kritisiert, dass im IHK-Vermittlerregister zu viele Makler registriert sind, die nur bei einem oder zumindest nur sehr wenigen Versicherern reversiert sind und damit dem Berufsstand eigentlich gar nicht entsprächen. Warum holt sich die IHK solche Auskünfte nicht von der AVAD?

Das müssten Sie die IHKs fragen, aber ich vermute, eine derartige Detailprüfung einzelner Courtagezusagen dürfte die Ressourcen übersteigen. Und wann sind es zu wenige Anbindungen? Da gibt es keine Grenzzahl für eine mögliche Entscheidung.

Warum ist die AVAD überhaupt notwendig?

Da sich leider – wie in jedem anderen Beruf – auch ein gewisser Prozentsatz schwarzer Schafe unter den Vermittlern befinden. Wo Courtagen und Provisionen, aber auch Beratungsgebühren gezahlt, Schäden reguliert, Kundengelder vereinnahmt werden, ist eben auch die Möglichkeit unseriösen Handelns zum eigenen Vorteil gegeben. Wir bzw. eigentlich alle Gesellschaften und Verbände dieser Branche versuchen die schwarzen Schafe frühzeitig zu identifizieren und vor ihnen zu warnen.

Wie geht es mit der AVAD weiter? Kritiker fordern schon länger, dass Vermittler vor einem Negativeintrag informiert werden sollen, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen schon vor deren Verbreitung wehren zu können. Wird über solche Forderungen innerhalb der AVAD überhaupt diskutiert?

Die Kritik ist nicht neu und natürlich wird darüber diskutiert. Eine derartige Vorabinformation läuft dem Zweck der AVAD aber zuwider, da jeder auch zu Recht negativ beauskunftete Vermittler einer Eintragung widersprechen und damit eine zeitnahe Eintragung verhindern könnte. In der Praxis ist das auch alles kein so großes Problem, da sich die wenigen Fälle wirklich falscher Auskünfte im Regelfall schnell lösen lassen. (kb)